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03.12.2024
03.12.2024
12848 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Kein Eilverfahren zur Verfassungs­widrigkeit der Zuweisung von Streitigkeiten nach Verpackungsgesetz an privates Schiedsgericht

07.12.2020Das Verwerfungsmonopol für verfassungswidrige Normen liegt grundsätzlich beim Bundes­verfassungs­gericht. Fachgerichte können nur dann Eilrechtschutz gewähren, wenn es nicht zur Vorwegnahme der Hauptsache kommt. Zu einer solchen unzulässigen Vorwegnahme würde es kommen, wenn im Eilverfahren der Zuschlag im Hinblick auf die geltend gemachte Verfassungs­widrigkeit von § 23 VerpackG untersagt würde. Nach dieser Vorschrift sind Streitigkeiten über die Zuschlagserteilung vor den privaten Schiedsgerichten auszutragen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) lehnte deshalb Eilantrag auf Zuschlags­untersagung ab.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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