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21.11.2024
21.11.2024
19872 Landgericht Frankfurt am Main

Kein Entschädigungs­anspruch des Reiseveranstalters bei eigener Absage der Reise wegen Corona-Pandemie

19.12.2022Erklärt ein Reisender wegen der Corona-Pandemie den Rücktritt vom Reisevertrag, so steht dem Reiseveranstalter kein Anspruch auf Entschädigung gemäß § 651 h Abs. 1 Satz 3 BGB zu, wenn er nachträglich coronabedingt selbst die Reise absagt. In diesem Fall kann der Reisende seine Anzahlung komplett zurückverlangen. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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