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19.02.2025
19.02.2025
25314 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Kein Grabstein vom Sozialhilfeträger bei Missachtung eines Bestattungswunsches auf einem Rasengrab

12.02.2025Weichen die Wünsche hinsichtlich einer Bestattung der Verstorbenen von denjenigen der Bestattungs­pflichtigen ab, sind die Wünsche der Verstorbenen vorrangig, sofern auch diese angemessen sind. Wünscht die Verstorbene eine Beerdigung in einem Rasengrab, dann kann der Bestattungs­pflichtige nicht verlangen, dass der Sozialhilfeträger die Kosten für eine Bestattung in einem Reihengrab übernimmt. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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