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21.11.2024
21.11.2024
23574 Finanzgericht Köln

Kein Investitions­abzugs­betrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen

12.04.2024Die Rückgängigmachung von sog. Investitions­abzugs­beträgen für die Anschaffung von ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten PV-Anlagen ist nicht zu beanstanden. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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