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27.12.2024
27.12.2024
25058 Oberlandesgericht Zweibrücken

Irrtum über den Wert der Nachlassgegenstände berechtigt nicht zur Anfechtung der Erbschafts­ausschlagung

12.12.2024Ein rechtlich beachtlicher Irrtum über die Überschuldung des Nachlasses liegt nur vor, wenn sich der Anfechtende in einem Irrtum über die Zusammensetzung des Nachlasses befunden hat, dagegen nicht, wenn lediglich falsche Vorstellungen von dem Wert der einzelnen Nachlassgegenstände vorgelegen haben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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