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21.11.2024
21.11.2024
13110 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Kein Pflegevertrag für Polizeihündin Wilma nach Dienstende

22.12.2020Das Land Nordrhein-Westfalen muss mit einem ehemaligen Polizei­dienst­hunde­führer aus Dortmund keinen Pflegevertrag für die außer Dienst gestellte Schäferhündin Wilma abschließen. Das Begehren des Klägers, so einen Zuschuss für die Pflege in Höhe von 26 Euro monatlich sowie die Übernahme der Tierarztkosten zu erreichen, hatte auch in zweiter Instanz beim Ober­verwaltungs­gericht keinen Erfolg.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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