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03.12.2024
03.12.2024
22204 Verwaltungsgericht Berlin

Kein Referendariat mit Universitäts­abschluss aus dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit

18.10.2023Ein rechts­wissenschaftlicher Universitäts­abschluss aus dem Vereinigten Königreich berechtigt nicht, zum juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) in Deutschland zugelassen zu werden, wenn der Antrag erst nach dem endgültigen Vollzug des Brexits (Ende des Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020) gestellt wurde. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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