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21.11.2024
21.11.2024
13223 Amtsgericht München

Kein Schadensersatz für unbegleiteten Abbruch einer geführten Bergtour

12.01.2021Das Amtsgericht München wies durch Urteil vom 13.07.2020 die Klage einer Bergsteigerin aus München-Obersendling gegen einen Münchener Berg­reise­veranstalter auf Zahlung von 800 Euro für nicht mehr in Anspruch genommene Bergführerkosten und 189,87 Euro an Kosten für die selbst organisierte Rückreise ab.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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