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21.11.2024
21.11.2024
23907 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Kein Schadensersatz wegen unrichtiger Geld­wäsche­verdachts­meldung

21.06.2024Eine Bank haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger unwahrer Erstattung einer Geld­wäsche­verdachts­meldung. Sowohl die Meldepflicht als auch die Haftungs­freistellung sind dabei nach dem GwG grundsätzlich weit auszulegen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat Schadens­ersatz­ansprüche wegen einer unrichtigen Geld­wäsche­verdachts­meldung (hier: Verdacht des Insiderhandels im Zusammenhang mit Wirecard-Aktien) zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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