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24.04.2025
24.04.2025
25747 Landgericht Frankfurt am Main

Kein Schadens­ersatz­anspruch der Wohnungseigentümer wegen Klage aufgrund Fehlers des Verwalters

24.04.2025Wohnungseigentümer können gegen den Verwalter kein Schadens­ersatz­anspruch geltend machen, wenn es wegen eines Fehlers des Verwalters zu einer erfolgreichen Klage gegen die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft kam. Trotz der Erhebung einer Sonderumlage besteht bei den Eigentümern kein Schaden. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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