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21.11.2024
21.11.2024
23803 Landgericht München I

Kein Schmerzensgeld für Augenverletzung in der Anprobe

04.06.2024Ein Kunde, der bei der Anprobe eines Kleidungsstücks durch ein daran befestigtes handelsübliches Preisschild verletzt wird, hat gegenüber dem Ladenbesitzer in der Regel keinen Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld. Das hat das Landgericht München I entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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