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21.11.2024
21.11.2024
20676 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Kein Unfall­versicherungs­schutz für einen Leichenumbetter mit PTBS

19.05.2023Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine von einem Leichenumbetter vorgebrachte Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) nicht als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ (also als einer Berufskrankheit gleichgestellt) anerkannt werden kann. Deshalb hat der Kläger auch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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