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23.11.2024
23.11.2024
11013 Hessisches Finanzgericht

Kein Verlust des Kindergeldanspruchs bei Unterbrechung des Freiwilligen Sozialen Jahrs wegen Krankheit

27.04.2020Die Unterbrechung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) wegen Krankheit führt nicht zum Verlust des Kindergeldanspruchs. Dies gilt auch dann, wenn das FSJ bei einem anderen Träger fortgesetzt wird. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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