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21.11.2024
21.11.2024
16696 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Kein Vermögensarrest bei Erfüllung des Anspruchs des Verletzten durch Mittäter

30.08.2021Die Einziehung von Taterträgen und ein Vermögensarrest sind ausgeschlossen, wenn und soweit ein gesamtschuldnerisch haftender Mittäter oder diejenige Gesellschaft, für die der Mittäter gehandelt hat, den Anspruch des Verletzten erfüllt hat. Das gilt selbst dann, wenn nicht zu erwarten ist oder gar ausgeschlossen sein sollte, dass der Angeklagte im Innenverhältnis insoweit noch herangezogen wird, so dass die Gefahr droht, dass ihm aus der Tat Erlangtes dauerhaft verbleibt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb auf die Beschwerde des Angeklagten den im Zusammenhang mit dem sog. Cum-Ex-Skandal angeordneten Arrest aufgehoben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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