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21.11.2024
21.11.2024
17777 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Kein Verstoß gegen Nicht­raucher­schutz­gesetz bei Rauchen in einem teilweise geöffneten Zelt

04.02.2022Wird in einem teilweise geöffneten Zelt geraucht, so liegt darin kein Verstoß gegen das Nicht­raucher­schutz­gesetz. Denn in diesem Fall liegt kein vollständig umschlossener Raum vor. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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