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04.04.2025
04.04.2025
25638 Oberlandesgericht Hamm

Kein Verstoß gegen allgemeines Verbot der Kontaktaufnahme bei Nachricht in größerer WhatsApp-Gruppe

03.04.2025Das im Rahmen eines Gewalt­schutz­verfahrens ausgesprochene allgemeine Verbot der Kontaktaufnahme umfasst in der Regel nicht eine Nachricht in einer großen WhatsApp-Gruppe, solange dadurch nicht die betreffende Person gezielt angesprochen oder eine Bemerkung ihr gegenüber gemacht wird. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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