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28.04.2025
28.04.2025
25761 Bundesarbeitsgericht

Kein Verzicht auf Einhaltung des Öffentlichkeits­grundsatzes im arbeits­gerichtlichen Verfahren

28.04.2025Im arbeits­gerichtlichen Verfahren kann auf die Einhaltung des Öffentlichkeits­grundsatzes nicht verzichtet werden. Dies gilt auch im Fall einer Virus-Pandemie. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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