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21.11.2024
21.11.2024
21667 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Kein Wasseranschluss­beitrag für Photovoltaik-Freiflächenanlage

30.08.2023Die Eigentümer eines Grundstücks im Tecklenburger Land, auf dem eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet worden ist, sind nicht verpflichtet, für die Möglichkeit, das Grundstück an die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen, einen Anschlussbeitrag nach dem Kommunal­abgabengesetz NRW zu zahlen. Dies hat das Oberverwaltungs­gericht entschieden und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster bestätigt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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