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01.07.2024
01.07.2024
23883 Landesarbeitsgericht Köln

Kein Weiter­beschäftigungs­anspruch eines Vorfeld-Initiators einer Betriebsratswahl im einstweiligen Rechtsschutz

18.06.2024Das Landes­arbeits­gericht Köln hat entschieden, dass der Sonder­kündigungs­schutz eines sogenannten Vorfeld-Initiators einer Betriebsratswahl nicht per se geeignet ist, einen Weiter­beschäftigungs­anspruch im gekündigten Arbeitsverhältnis zu begründen. Vorfeld- Initiatoren sind Arbeitnehmer, die in einem frühen Stadium ihre Absicht zur Gründung eines Betriebsrats in einer notariell beglaubigten Erklärung dokumentieren und entsprechende Vorbereitungs­handlungen unternehmen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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