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21.11.2024
21.11.2024
17954 Verwaltungsgericht Berlin

Kein Wohngeld bei unterlassener Aufnahme zumutbarer Arbeit

25.02.2022Ein erwerbsfähiger Wohngeld­antrag­steller, der die Aufnahme einer ihm zumutbaren Arbeit und damit die Erhöhung seines Einkommens unterlässt, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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