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21.11.2024
21.11.2024
22418 Bundesverwaltungsgericht

Kein abgeleiteter Flüchtlingsschutz für Familienangehörige eines erst im Aufnahme­mitglied­staat geborenen und dort als Flüchtling anerkannten Kindes

22.11.2023Die drittstaats­angehörigen Familienangehörigen eines erst nach der Ausreise aus dem Verfolgerstaat geborenen Kindes, dem in Deutschland die Flüchtlings­eigenschaft zuerkannt worden ist, haben keinen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlings­eigenschaft nach § 26 AsylG. Das gilt auch dann, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft der Eltern oder auch die gesamte Familie mit Ausnahme des Stammberechtigten bereits im Verfolgerstaat bestanden hat. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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