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16.09.2024
16.09.2024
24378 Amtsgericht München

Kein konkludenter Rücktritt von einer Pauschalreise durch Nichterscheinen am Flughafen

13.08.2024Das Nichterscheinen am Flughafen führt nicht zu einem konkludenten Rücktritt vor Reisebeginn. Zwar kann ein Rücktritt auch konkludent erklärt werden. Jedenfalls muss aber eine Willenserklärung des Reisenden, gerichtet auf Beendigung des Reisevertrags vorliegen. Ein Nichterscheinen am Abflugort kann hingegen vielfältige Ursachen haben. Ohne weitere Anhaltspunkte lässt sich daher auch nach einem objektiven Empfängerhorizont nicht zwangsläufig schließen, dass der Reisende kein Interesse mehr an der Reise hat, wenn er die Reise nicht rechtzeitig antritt. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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