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04.04.2025
04.04.2025
25532 Landessozialgericht München

Kein pauschaler Anspruch eines sehbehinderten Verfahrens­beteiligten an barrierefreier Zugänglichmachung der Verfahrensdokumente

18.03.2025Für einen sehbehinderten Verfahrens­beteiligten besteht kein pauschaler Anspruch auf barrierefreie Zugänglichmachung der Verfahrensdokumente gemäß § 191 a Abs. 1 GVG. Ist der Streitstoff nämlich übersichtlich, ist die Vermittlung durch den Rechtsanwalt ausreichend. Dies hat das Landessozialgericht München entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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