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18.10.2024
18.10.2024
24703Bundesverwaltungsgericht

Keine Aufenthalts­erlaubnis für Familienangehörige eines subsidiär Schutzberechtigten bei rechtlicher Unmöglichkeit der Ausreise aus familiären Gründen

30.09.2024Familienangehörigen eines subsidiär Schutzberechtigten kann eine Aufenthalts­erlaubnis aus humanitären Gründen wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Ausreise aus familiären Gründen grundsätzlich nicht erteilt werden. § 36 a AufenthG regelt den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten grundsätzlich abschließend und sperrt einen Rückgriff auf § 25 Abs. 5 AufenthG, wenn sich die rechtliche Unmöglichkeit der Ausreise allein auf bereits vor der Einreise bestehende familiäre Bindungen zu dem subsidiär Schutzberechtigten stützt. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.de
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