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03.12.2024
03.12.2024
22861 Oberverwaltungsgericht Koblenz

Keine Auskunftspflicht des Justizministeriums zur Air Base Ramstein

16.02.2024Das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz ist nach dem Landes­transparenz­gesetz nicht zur Auskunft über amtliche Informationen verpflichtet, die im Zusammenhang mit dessen Funktion als Aufsichtsbehörde über die Staats­anwaltschaften stehen. Amtliche Informationen des Justizministeriums, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ermittlungs­verfahren wegen der Steuerung von US-Kampfdrohnen über die Air Base Ramstein stehen, unterliegen daher nicht der Transparenzpflicht. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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