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21.11.2024
21.11.2024
22409 Landgericht Berlin

Keine Berücksichtigung von im Vormietverhältnis vereinbarten aber wegen Beendigung des Vormiet­verhältnisses nicht zum Tragen kommenden Staffel­miet­erhöhungen

21.11.2023§ 556e Abs. 1 BGB stellt auf die bei Beendigung des Mietverhältnisses tatsächlich geschuldete Miete ab. Daher bleiben die im Vormietverhältnis vereinbarten, aber wegen des Mietvertragsendes nicht mehr zum Tragen kommende Staffel­miet­erhöhungen außer Betracht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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