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29.03.2025
29.03.2025
25576 Landgericht Oldenburg

Keine Besorgnis der Befangenheit einer Schöffin bei versuchter Verteilung von Schokoladen-Marienkäfern an Verfahrens­beteiligte

25.03.2025Versucht eine Schöffin an sämtliche Verfahrens­beteiligte Schokoladen-Marienkäfer zu verteilen, so begründet dies keine Besorgnis der Befangenheit. Dennoch ist ein solches Verhalten in einem Strafverfahren unangemessen. Dies hat das Landgericht Oldenburg entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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