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21.11.2024
21.11.2024
10254 Bundesarbeitsgericht

Keine Beteiligung der Schwer­behinderten­vertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers vor der Entscheidung über dessen Gleich­stellungs­antrag

24.01.2020Hat ein als behinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 anerkannter Arbeitnehmer die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen beantragt und dies dem Arbeitgeber mitgeteilt, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Schwer­behinderten­vertretung von der beabsichtigten Umsetzung dieses Arbeitnehmers zu unterrichten und sie hierzu anzuhören, wenn über den Gleich­stellungs­antrag noch nicht entschieden ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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