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21.11.2024
21.11.2024
17907 Landgericht Berlin

Keine Duldungspflicht bei Austausch der Einrohrheizung durch Zweirohrheizung in nur einzelnen Wohnungen

21.02.2022Der Austausch einer Einrohrheizung durch eine Zweirohrheizung stellt keine energetische Modernisierung gemäß § 555 b Nr. 1 BGB dar, wenn der Austausch nur in einzelnen Wohnung stattfindet und es an einer Gesamtplanung des Vermieters für die Wohnanlage fehlt. Der höhere Bedienungskomfort und die Verlegung der Heizungsrohre im Fußboden begründen zwar eine Verbesserung der Wohnverhältnisse gemäß § 555 b Nr. 5 BGB. Dies begründet aber keine Pflicht zur Duldung der Arbeiten, wenn die Wohnung für mehrere Wochen nicht nutzbar ist und der Vermieter keine Ersatzwohnung anbietet. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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