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21.11.2024
21.11.2024
12432 Verwaltungsgerichtshof Rheinland-Pfalz

Keine Einbürgerung bei Ablehnung des Händeschüttelns mit Frauen

21.10.2020Der Verwaltungs­gerichtshof (VGH) hat den Einbürgerungsantrag eines libanesischen Staatsangehörigen abgelehnt. Denn ein Einbürgerungs­bewerber, der infolge einer funda­mentalistischen Kultur- und Wertevorstellung das Händeschütteln mit jeglicher Frau deshalb ablehnt, weil sie ein anderes Geschlecht hat und damit per se als eine dem Mann drohende Gefahr sexueller Versuchung bzw. unmoralischen Handelns gilt, gewährleistet nicht seine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse. Die Tatsache, dass der Einbürgerungs­bewerber - unter Aufrechterhaltung dieser Einstellung - auch Männern nicht die Hand gibt, führt zu keiner anderen Betrachtung.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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