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21.11.2024
21.11.2024
18814 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Keine Entschädigung eines Reiseveranstalters bei pandemiebedingter Reisestornierung im März 2020

01.07.2022Ein Reiseveranstalter kann im Fall der Reisestornierung keine Entschädigung verlangen, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Reisedurchführung erheblich beeinträchtigen. Ob eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist, ist prognostisch zu beurteilen. Ausreichend ist eine erhebliche Eintritts­wahrschein­lichkeit (20-25 %). Das im März 2020 unbekannte und berechenbare Pandemiegeschehen ermöglichte keine belastbaren Prognosen, so dass eine Wahrscheinlichkeit von 50:50 bestand. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb den Entschädigungs­anspruch des Reiseveranstalters nach Stornierung abgelehnt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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