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16.09.2024
16.09.2024
24366 Kanzlei am Südstern

Keine Entschädigung für Ordensschwester trotz Quarantäne

09.08.2024Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 29. Januar 2024 (Aktenzeichen: 29 K 910/22) befasste sich mit einem Antrag auf Entschädigung nach dem Infektions­schutzgesetz. Im Mittelpunkt des Falles stand eine Ordensschwester, die aufgrund behördlicher Quarantäne­anordnungen während der COVID-19-Pandemie ihre Tätigkeit als Pflegehilfskraft nicht ausüben konnte. Der Caritasverband Düsseldorf, bei dem die Schwester im Rahmen eines Gestellungs­vertrages tätig war, hatte eine Entschädi­gungszahlung beantragt, die jedoch abgelehnt wurde. Das Urteil klärt grundlegende Fragen zur Anwendbarkeit des Infektions­schutzgesetzes auf Ordensgemein­schaften und deren Mitglieder. ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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