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19.09.2024
19.09.2024
24643 Oberlandesgericht Köln

Keine Erpressung bei Angebot des Vorbeiführens an Warteschlange vor Sicherheitsbereich am Flughafen gegen Zahlung eines Geldbetrags

18.09.2024Bietet der Linemanager einem Fluggast an, ihn gegen Zahlung eines Geldbetrags an der Warteschlange vor dem Sicherheitsbereich vorbeizuführen, um somit die Wartezeit zu verkürzen, so liegt darin keine Erpressung gemäß § 253 StGB. Denn es wird kein empfindliches Übel in Aussicht gestellt. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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