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21.11.2024
21.11.2024
18722 Verwaltungsgericht Münster

Keine Fördermittel für ambulante Betreuungsdienste in NRW

21.06.2022Das Verwaltungsgericht Münster hat die Klagen von zwei ambulanten Betreuungsdiensten aus dem Kreis Coesfeld abgewiesen, soweit diese für das Jahr 2021 Fördermittel zur Finanzierung ihrer betriebsnotwendigen Aufwendungen (Investitions­kosten­pauschale) nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen in Höhe von etwa 7.000 Euro bzw. etwa 115.000 Euro erstrebt hatten.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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