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14.03.2025
14.03.2025
25510 Verwaltungsgericht Trier

Keine Gesichtsver­schleierung beim Autofahren

14.03.2025Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage einer Muslimin auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenver­kehrsordnung zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) beim Autofahren abgewiesen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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