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21.11.2024
21.11.2024
22867 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Keine Haftung der Bank für vom Kunden grob fahrlässig freigegebenen Überweisungsbetrag aufgrund eines Phishing-Angriffs

19.02.2024Gibt ein Kunde mittels PushTAN und Verifizierung über eine Gesichtserkennung nach einer Phishing-Nachricht die temporäre Erhöhung seines Überweisungslimits und eine anschließende Überweisung frei, handelt er grob fahrlässig. Die Bank schuldet in diesem Fall nicht die Rückerstattung des überwiesenen Betrags, bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Entscheidung das klageabweisende Urteil des Landgerichts.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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