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03.12.2024
03.12.2024
23826 Oberlandesgericht Rostock

Keine Kostenentscheidung vor Beendigung des Umgangsverfahrens

07.06.2024Eine Kostenentscheidung in einem Umgangsverfahren erfordert dessen vorherige Beendigung. Das Verfahren kann nur durch die gerichtliche Billigung eines Umgangsvergleichs, einer gerichtlichen Umgangsregelung, einem Umgangsausschluss oder dadurch beendet werden, dass das Gericht feststellt, dass es keiner Umgangsregelung bedarf. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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