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21.11.2024
21.11.2024
15712 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Keine Kostenübernahme für Taxibeförderung eines an Asperger-Autismus leidenden Schülers bei Zumutbarkeit der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel

17.06.2021Ein an Asperger-Autismus leidender Schüler steht kein Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Taxibeförderung zur Schule zu, wenn seine Fachärzte und Therapeuten das fachkundig begleitete Einüben des Busfahrens für förderlich halten. In diesem Fall ist dem Schüler die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zumutbar. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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