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13.03.2025
13.03.2025
25498 Landgericht Berlin II

Keine Pflicht des ausgeschiedenen Verwalters auf Korrektur der erstellten Jahresabrechnung

13.03.2025Für den ausgeschiedenen Verwalter besteht grundsätzlich keine Pflicht auf Korrektur der erstellten Jahresabrechnung. Etwas anderes kann aber im Verwaltervertrag geregelt sein. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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