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21.11.2024
21.11.2024
13252 Oberlandesgericht Schleswig-Holstein

Keine Pflicht zur Beseitigung ausgebrachten Streuguts gleich nach jeder Verwendung

14.01.2021Der Streupflichtige muss nicht nach jeder Verwendung des Streuguts dieses gleich wieder beseitigen. Gerade ein Splitt-Salz-Gemisch soll präventiv gegen die von künftigen Schneefällen und Eisbildungen ausgehenden Gefahren schützen. Ein Splitt-Salz-Gemisch stellt zudem ein geeignetes Streumittel dar. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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