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03.04.2025
03.04.2025
25624 Landgericht Frankfurt am Main

Keine Pflicht zur Erstellung des Vermögensberichts für vor Ablauf des Kalenderjahrs ausgeschiedenen Verwalter

02.04.2025Scheidet ein Verwalter vor Ablauf des Kalenderjahrs aus, so besteht für ihn nicht mehr die Pflicht zur Erstellung des Vermögensberichts. Denn dies ist erst nach Ablauf des Kalenderjahrs geschuldet. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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