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12.12.2024
12.12.2024
25056 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Keine Pflicht zur Rückzahlung der Förderung für den Besuch einer Meisterschule nach Insolvenz des Bildungsträgers

11.12.2024Hat der Teilnehmer die fälligen Lehrgangsgebühren für den Besuch einer Meisterschule bereits in voller Höhe an den Bildungsträger gezahlt und endet die Fortbildung sodann vorzeitig wegen Insolvenz des Trägers, so muss der Teilnehmer den für die Kosten der Lehrveranstaltung bewilligten Maßnahmebeitrag nicht anteilig zurückzahlen, wenn er bis zur Beendigung regelmäßig am Unterricht teilgenommen hat. Das hat das Oberverwal­tungsgericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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