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23.11.2024
23.11.2024
12764 Bundesfinanzhof

Keine Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommen­steuer­erklärung bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit

13.11.2020Die Abgabe der Einkommen­steuer­erklärung durch Datenfern­übertragung ist wirtschaftlich unzumutbar, wenn der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Datenfern­übertragungsmöglichkeit in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den Einkünften steht, die die Pflicht zur elektronischen Erklärungsabgabe auslösen. Das hat der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Urteil vom 16.06.2020 entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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