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21.11.2024
21.11.2024
15810 Verwaltungsgericht München

Keine Recht zur Klage gegen Einführung der "Wiener Ampelpärchen" in München wegen behaupteter Verharmlosung der Nazi-Verbrechen und Kindes­wohl­gefährdung

29.06.2021Gegen die Einführung der "Wiener Ampelpärchen" in München kann ein Bürger nicht mit der Begründung klagen, dass dadurch die Verbrechen der Nazis verharmlost werden und eine Kindes­wohl­gefährdung besteht. Es liegt auch kein Phantasiezeichen vor. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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