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31.03.2025
31.03.2025
25559 Bundesarbeitsgericht

Keine Rückzahlungspflicht der Fortbildungskosten bei Kündigung wegen unverschuldeter Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung

21.03.2025Nimmt eine Klausel zur Rückzahlungspflicht der Fortbildungskosten für den Fall der Arbeitnehmer­kündigung nicht den Fall heraus, dass der Arbeitnehmer wegen unverschuldeter Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung kündigt, so ist die Klausel insgesamt unwirksam. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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