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17.03.2025
17.03.2025
25414 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Keine Schadenser­satzansprüche gegen Biontech wegen behaupteter Impfschäden

28.02.2025Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit seiner Entscheidung bestätigt, dass der Klägerin keine Schadenser­satzansprüche wegen behaupteter Impfschäden durch den Impfstoff Comirnaty gegen das SARS-CoV-2-Virus zustehen. Die Klägerin habe bereits kein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis des Impfstoffes zur Begründung von Ansprüchen nach § 84 AMG dargelegt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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