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21.11.2024
21.11.2024
10134 Amtsgericht Lingen

Keine Schadens­ersatz­pflicht des Wohnungsmieters wegen Lackschäden am Heizungskörper nach Anbringung eines Handtuchtrockners

07.01.2020Kommt es zu Lackschäden an einem Heizungskörper, weil der Wohnungsmieter an dem Heizkörper einen Handtuchtrockner befestigt, so stellt dies einen vertragsgemäßen Gebrauch dar. Eine Schadens­ersatz­pflicht des Mieters besteht daher gemäß § 538 BGB nicht. Vielmehr ist die Abnutzung der Lackierung durch die monatlichen Mietzahlungen abgegolten. Dies hat das Amtsgericht Lingen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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