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21.11.2024
21.11.2024
24094 Amtsgericht Königstein im Taunus

Keine Stilllegung einer Müllabwurfanlage mittels Mehrheits­beschlusses

03.07.2024Die bloße Stilllegung einer Müllabwurfanlage kann nicht durch einen Mehrheitsbeschluss erreicht werden. Denn darin liegt weder eine Gebrauchsregelung nach § 19 WEG noch eine bauliche Veränderung nach § 20 WEG. Dies hat das Amtsgericht Königstein im Taunus entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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