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21.11.2024
21.11.2024
14582 Amtsgericht Hersbruck

Keine Übertragung der Allein­entscheidungs­befugnis zur Geltendmachung von Kindesunterhalt im Fall eines echten Wechselmodells

08.04.2021Die Übertragung der Allein­entscheidungs­befugnis nach § 1628 BGB zur Geltendmachung von Kindesunterhalt kommt im Fall eines echten Wechselmodells nicht in Betracht. Vielmehr ist die Bestellung eines Ergänzungspflegers erforderlich. Dies hat das Amtsgericht Hersbruck entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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