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21.11.2024
21.11.2024
18371 Amtsgericht Gelsenkirchen

Keine Umlage von Anmietkosten für Rauchwarnmelder

02.05.2022Die Anmietkosten für Rauchwarnmelder sind als verkappte Anschaffungskosten zu werten und somit nicht auf die Mieter umlegbar. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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